23.06.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deRechtsfachwirtin oder Rechtsfachwirt Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Im Bereich der Rechtspflege sind normalerweise die Rechtsanwaltskammern, Patentanwaltskammern und die Notarkammern zuständig. Für den Antrag
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