07.01.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deReisekosten und Feldaufwand zahlen. Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig. Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab. Fristen keine Zuständige Stelle Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt
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