18.05.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deStelle. Als Sachverständige oder Sachverständiger für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, können Sie anerkannt werden, wenn Sie Sachverständiger - einer technischen Überwachungsorganisation, - einer öffentlichrechtlichen Materialprüfanstalt oder - des Deutschen Vereins von Gas
Später ansehen18.05.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDie organisatorischen und fachlichen Anforderungen nach § 6 Absatz 2 der Rohrfernleitungsverordnung und Anhang L der Technischen Regel für Rohrfernleitungen sind zu erfüllen und nachzuweisen. Die Prüfstelle muss insbesondere - unabhängig sein (dies gilt besonders für das mit der Leitung und Durchführung der Prüfungen
Später ansehen18.05.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deQualifiziertes Lehrpersonal Erforderliche Unterlagen - Lehrplan/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben - Stundeneinteilung (mit Pausen) - zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze - Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien
Später ansehen18.05.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deOder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung, 2. Apothekerassistenten und Apothekerassistentinnen sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin, 3. Pharmareferenten und Pharmareferentinnen. Die zuständige Behörde
Später ansehen18.05.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deSie - eine vertretungsberechtigte natürliche Person benennen, - eine technische Leitung und eine Stellvertretung benennen, - eine ausreichende Anzahl von Sachverständigen bestellen, - Grundsätze aufstellen, die bei den Anlagenprüfungen zu beachten sind, - ein betriebliches Qualitätssicherungssystem etablieren
Später ansehen15.12.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deLeistungsminderung infolge der Art und Schwere der Behinderung am Arbeitsplatz - behinderungsbedingte Einschränkungen lassen sich nicht durch den Einsatz von (technischen) Arbeitshilfen ausgleichen - wesentliche Einschränkung im Aufgabengebiet oder Einsatzbereich - wesentlich höherer Kontroll- oder Betreuungsaufwand
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