11.08.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deStelle Bitte wenden Sie sich an das Standesamt. Verfahrensablauf Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft. Sie erhalten
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