25.05.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deüber den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz einen freien reglementierten Beruf, zu dessen Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, haben Sie dies alle zwölf Monate nach der erstmaligen Anzeige bei der zuständigen Stelle
Später ansehen18.05.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deEs wird davon ausgegangen, dass die Ausbildung gleichwertig ist. Ihre Berufsqualifikation wird in der Regel automatisch anerkannt, wenn Sie Ihre Berufsqualifikation in einem Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz erworben
Später ansehen18.05.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDie ihre Beschäftigung in einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz ausübt, ohne dass zum Beispiel eine Entsendung vorliegt, müssen
Später ansehen18.05.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deüber Berufserfahrung in dem Beruf - Nachweise über weitere relevante Qualifikationen - Wenn Sie schon einmal einen Antrag auf Anerkennung gestellthaben, geben Sie an, bei welcher Stelle. - Wenn Sie noch nicht in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz wohnen oder arbeiten, dann müssen
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