16.06.24 | Teilzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deSchausteller oder - „fliegende Händler“. Für den Betrieb eines Reisegewerbes benötigen Sie mit Ausnahme bestimmter reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage beim Gewerbeamt der für Sie zuständigen Gemeinde
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