31.03.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deLandwirte, - deren Ehefrauen und -männer und - deren mitarbeitende Familienangehörige. Sie müssen einen Grund dafür haben, sich befreien zu lassen. Mögliche Befreiungsgründe sind zum Beispiel - Sie verdienen außerhalb der Landwirtschaft regelmäßig mehr als das Zwölffache der Mini-Job-Grenze
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