25.05.24 | Vollzeit | Hatten | vet-magazin.atBetreuung und Gesundheitsüberwachung des Tierbestandes nach § 20 Abs 1 TVG (überwiegend Mäuse, auch Amphibien und Fische) - Hygieneüberwachung und Dokumentation des Tierbestandes - Funktion des Tierschutzbeauftragten (Animal Welfare Officer) - Leitung des betriebs-internen Tierschutzgremiums - Kontrollen
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