22.09.24 | Vollzeit, Studentenjobs | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deBeziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden. Allgemeine Informationen Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
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