20.04.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deWenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Voraussetzungen - Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische
Später ansehenVerpassen Sie nie wieder einen passenden Job!
Alle Jobs für Geräte in Wahlen Bei Laufen kostenlos abonnieren.