21.04.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDie Anerkennungsnummer hervorgehen - Hinzufügen (für jede Prüferin oder jeden Prüfer) o Teilnahmezertifikat für einen Qualifizierungskurs, das nicht älter als 2 Jahre ist o Nachweis über die Luftfahrtkenntnisse, zum Beispiel Lizenz für Flugzeugführerinnen und -führer, Flugsicherungspersonal oder Flugdienstberaterinnen
Später ansehen07.04.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deBundesamt zugelassen werden. Allgemeine Informationen Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist. Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend
Später ansehen24.03.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deFlugdienstberater oder Flugdienstberaterinnen oder - Flugtechniker oder Flugtechnikerinnen die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen - ATPL (A) - ATPL (A) Bridge - CPL (A) - CPL (A) Bridge - MPL (A) - ATPL (H) VFR - ATPL (H) IFR - ATPL (H) IFR Bridge - CPL (H) - CPL (H) Bridge - CPL
Später ansehen24.03.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deEiner Prüfer-Ausbilderin oder eines Prüfer-Ausbilders einreichen. Voraussetzungen - Sie haben eine gültige Fluglizenz oder Prüferberechtigung oder Sie füllen die Anmeldung als Vertretung aus. - Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland
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