24.03.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deNachweisverfahren möglich - Persönliches Erscheinen nötig nein Verfahrensablauf - Erstellung der Verantwortlichen Erklärung (DEN, VE, DA) durch den Erzeuger, - Ergänzung der Nachweiserklärung mit der Annahmeerklärung (AE) des Entsorgers, - Einreichung des elektronischen Nachweises bei der Entsorgerbehörde
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