06.04.25 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deBauplanungsrechtliche Vorschriften nicht. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser -zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen
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