31.03.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDer Ausfuhrzollstelle in das Ausfuhrverfahren zu überführen. Die Waren können dabei an zuvor bewilligten Verpackungs- oder Verladeorten gestellt werden und müssen nicht zur Ausfuhrzollstelle befördert werden. Ausnahmen Für folgende Waren gelten spezielle Zollvorschriften, weswegen Sie für diese Waren die Bewilligung
Später ansehen19.11.23 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDer Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden. - Für die Eintragung der Marke bestehen keine absoluten Schutzhindernisse wie unter anderem - fehlende
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