14.04.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deOder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. - Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben. - Sie verfügen über erforderliche Erlaubnis zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit bzw. Ihnen wurde die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Stelle
Später ansehen14.04.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deJahre erteilt und kann verlängert werden. Voraussetzungen - Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) und sofern dies für die Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum. - Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit
Später ansehen14.04.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt - Die Geltungsdauer Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen. - Sie wollen Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit in Deutschland fortführen. - Ihre selbständige Tätigkeit steht
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