14.04.24 | Vollzeit, Freelancer | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDer Ausländerbehörde - Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird Zuständige Stelle Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig. Anträge - Formulare Formlose Antragsstellung möglich
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