11.02.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deSchwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder - Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts. - Sie sind mindesten 16 Jahre alt. Erforderliche Unterlagen
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