31.03.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deIn ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten. Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und -beruf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle. Voraussetzungen - Ihr Betrieb
Später ansehen04.02.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deNicht in Betracht kommen, trifft die zuständige Stelle (beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer) auf Antrag besondere Ausbildungsregelungen. Wenn bereits solche Regelungen für den gewünschten Beruf in Ihrer Region getroffen wurden, müssen Sie keinen Antrag stellen
Später ansehen04.02.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deFragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte können Sie sich an die für Ihre Ausbildung zuständige Stelle wenden. Dies ist je nach Beruf und Region beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder eine andere Kammer. Als Betrieb
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