31.03.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deTagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt. Voraussetzungen Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle
Später ansehen31.03.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deGgf. einen Verfahrensbeistand für das Kind, - hört das Jugendamt an und beteiligt es ggf. auf eigenen Antrag, - entscheidet durch Beschluss, ob es die Einwilligung eines Elternteils ersetzt. - Der Beschluss wird den Beteiligten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung bekannt gegeben; demjenigen
Später ansehen31.03.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deBis zu einem Alter von 18 Jahren möglich. - Darüber hinaus höchstens bis zum 27. Geburtstag für die Zeit - einer Schul- oder Berufsausbildung, - eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, - eines Bundesfreiwilligendienstes oder - für Jugendliche, die wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen
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